Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.10.2019 - 6 U 1275/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- baurechtsiegen.de
Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mengenangaben begrenzen das Mengenrisiko!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 09.05.2019 - 4 O 1066/15
- OLG Dresden, 01.10.2019 - 6 U 1275/19
- BGH, 17.06.2020 - VII ZR 248/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10
Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als …
Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2019 - 6 U 1275/19
aa) Allgemein gilt zwar, dass sich ein Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen kann, wenn sich während der Vertragsdurchführung ein Risiko verwirklicht hat, das dem eigenen Einfluss- und Risikobereich unterfällt (BGH vom 30.06.2011, VII ZR 13/10, Rdn. 23 m.w.N.).Es ist anerkannt, dass Geschäftsgrundlage einer Pauschalpreisvereinbarung bestimmte, vom Auftraggeber vorgegebene Mengen sein können (vgl. BGH, VII ZR 13/10, Rdn. 24 m.w.N.).
- BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08
Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne …
Auszug aus OLG Dresden, 01.10.2019 - 6 U 1275/19
Er trägt das allgemeine Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation (BGH, VII ZR 82/08; BGHZ 182, 218 Rdn. 24).